Informationen

Im Haftpflicht-Schadenfall ist der Geschädigte berechtigt, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Schadenfeststellung zu betrauen.

Nach einem Verkehrsunfall oder Schadenereignis sollten Sie als unverschuldet Geschädigter u n v e r z ü g l i c h Kontakt mit Ihrem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufnehmen!!!

Die Kosten für die Erstellung eines neutralen G U T A C H T E N S gehören nach herrschender Rechtsprechung beim Haftpflichtschaden zu Ihrem Schadenersatzanspruch und sind von der Schädigerpartei zu tragen.

Überlassen Sie die Schadenfeststellung und somit die Ermittlung Ihrer Schadenansprüche nicht der Gegenpartei, sondern beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen.

Qualifikation:

Von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen.

Vom BVSK anerkannter Sachverständiger für historische Fahrzeuge.